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Anpassung des RTR-Sperrlisten-Abgleichs

22.03.2021: Die RTR GmbH (Telekom Regulierungsbehörde) hat den Abgleich mit der Sperrliste ("RTR-Liste") neu gestaltet. Er läuft nun (endlich) über eine Schnittstelle und ist damit deutlich schneller als bisher.

Sobald Sie österreichische Empfänger anschreiben, ist die RTR-Liste für Sie relevant. Denn aufgrund des "Empfänger-Land Prinzips" gilt die RTR-Liste auch für Versender aus anderen Ländern, wenn sie (auch) österreichische Adressen anschreiben.

Hinweis für Dialog-Mail Kunden: Sie finden den Abgleich mit der RTR-Liste weiterhin im Bereich Empfänger»Sperrliste. Der Ablauf hat sich für Sie kaum geändert, bis auf den angenehmen Effekt, dass der Abgleich spürbar schneller als früher ist.

Eine Zustimmung ist ausreichend!

An dieser Stelle sei noch auf ein weit verbreitetes Missverständnis hingewiesen. Die Tatsache, dass ein Empfänger auf der RTR-Sperrliste ist, bedeutet nicht (!) zwangsläufig, dass er bei Ihnen gesperrt werden muss!

Denn es kann ja durchaus sein, dass sich der Empfänger selber für Ihren Newsletter angemeldet hat - dann dürfen Sie ihm diesen natürlich sehr wohl schicken. Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, dass der Empfänger dem Erhalt von werblichen E-Mails auch wirklich zugestimmt hat, sollten Sie die Voraussetzungen prüfen – und den Empfänger im Zweifelsfall sicherheitshalber sperren oder löschen, wenn er sich auf der Sperrliste befindet.

Hintergrund-Infos auf einen Blick

Wenn Sie Hintergrund-Infos über die RTR-Liste und die Änderung des Abgleichs lesen wollen: Die E-Mail-Marketing Academy hat dazu einen Blog-Artikel geschrieben: "Die RTR macht den Sperrlisten-Abgleich neu".